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16. November 2014
Autor: RA Dr. Andreas Möhlenkamp
Konzerne sind kein Phänomen großer Unternehmen. Gerade der gehobene Mittelstand des produzierenden Gewerbes ist oft als Unternehmensgruppe organisiert. Hintergrund sind steuerliche Gestaltungen oder das Ziel, eine ausufernde Haftung zu vermeiden. In der Krise ergeben sich daraus besondere Herausforderungen, gerade wenn in den einzelnen Unternehmen verschiedene Geschäftsführer verantwortlich sind. Denn jeder Geschäftsführer muss auf „sein“ Unternehmen achten. Persönliche Abhängigkeiten haben zurückzutreten. Schwierigkeiten ergeben sich etwa, wenn die erforderlichen Geldmittel für alle Unternehmen der Gruppe zentral zur Verfügung gestellt werden („Cash-Pool“), wenn es über den Leistungsaustausch zu unangemessenen Vermögensverschiebungen kommt („Verrechnungspreise“) oder wenn Geschäftsführer von Konzernmuttergesellschaften Geschäftschancen zulasten einzelner Konzerngesellschaften abgreifen. Da jede juristische Person einen eigenen Gläubigerkreis hat, sind die Interessen aller Gläubiger in jeder Gesellschaft zu achten. Rückzahlungen, Schadenersatzforderungen, Insolvenzanfechtung und Strafbarkeit können die Folgen sein. Das ist in anderen europäischen Ländern nicht anders. Jüngst hat Johanna Kroh in ihrer preisgekrönten Dissertation festgestellt, dass untunliche Eingriffe in den wichtigsten Rechtsordnungen Europas sanktioniert werden, wenngleich unterschiedlich streng. RA Dr. Andreas Möhlenkamp hat das Buch von J. Kroh in JZ 2015, S. 38, ausführlich besprochen.
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