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22. Dezember 2014
Autor: RA Dr. Andreas Möhlenkamp
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat neue Leitlinien für Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten veröffentlicht. Alle öffentlichen Förderprogramme und Zahlungen an Unternehmen in der Krise bedürfen der Genehmigung durch die Kommission, wenn es sich bei der Zahlung um eine Beihilfe handelt und die Bagatellschwelle von 200.000 Euro nicht überschritten wird. Dr. Andreas Möhlenkamp hat die neuen Leitlinien in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), Ausgabe v. 31. Oktober 2014, analysiert (Möhlenkamp, Die Leitlinien der Kommission im System des europäischen Beihilferechts, ZIP 2014, Beilage zu Heft 44). Er kommt zu dem Ergebnis, dass kleinere Unternehmen profitieren könnten, wenn die Mitgliedstaaten mitziehen und Förderprogramme für Unternehmen (auch) in der Krise auflegen. Bis zum 15.2.2015 müssen Programme angepasst sein. Große Unternehmen müssen dagegen besonders aufpassen, dass die öffentlichen Mittel nicht zurück gefordert werden oder dass Wettbewerber nicht gegen die Gewährung eines Zuschusses als Beihilfe klagen.