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13. März 2020
Autor: Dr. Andreas Möhlenkamp, LL.M. corp. restruc.
Konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die Corona-Krise überstehen
Die Corona-Krise wird die Wirtschaft hart treffen. Nicht nur bei Messebauern, Hotels und Restaurantbetrieben sind die Einbußen groß. Das gesamte soziale Leben wird zurückgefahren. Manche Länder haben Einreise- und Reisestopps verhängt. Auch an Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen hängen viele Dienstleister. Automobilverkäufe gehen international zurück. Maschineninvestitionen auch. Mit Folgeffekten in fast allen Wertschöpfungsketten. Daraus folgt, dass fast alle Unternehmen in den kommenden Wochen mit erheblichen Umsatz- und Ertragseinbußen rechnen müssen.
Die Bundesregierung hat ausgerechnet am Freitag, dem 13. (März), umfangreiche, sehr nützliche Maßnahmen beschlossen. Weitere Maßnahmen werden diskutiert. Aber auch Unternehmer selbst können viel tun - und sie müssen es tun.
Um einer drohenden Insolvenzantragspflicht (nur für juristische Personen, z.B. GmbHs) zu entgehen - es werden bereits gesetzliche Maßnahmen zur Verlängerung von Insolvenzantragspflichten und weitere Erleichterungen diskutiert -, empfehlen wir folgende Maßnahmen, die um Maßnahmen im Einzelfall zu ergänzen sind:
- Sofort Steuerstundungen beim Finanzamt beantragen
- Sofort Steuervorauszahlungen beim Finanzamt anpassen
- Sofort Überstunden abbauen
- Sofort Urlaubsüberhänge abbauen
- Ggfls. Kurzabeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Liquiditätshilfen mit Ihrer Bank besprechen (ggfls. KfW-Mittel abrufen)
- Landes-Bürgschaften anfordern oder aufstocken
- Bund-Länder-Bürgschaften prüfen
- Exportgarantien ("Hermesdeckungen") beantragen
- ggfls. Einlagen / Gesellschafterdarlehen prüfen
- mit Augenmaß mit Lieferanten Zahlungsziele verlängern
- mit Augenmaß mit Kunden Zahlungsziele verkürzen
Erstellen Sie mit diesen Maßnahmen eine konkrete Liquiditätsplanung, zunächst auf Wochenbasis, aus der Sie ablesen können, wann diese Maßnahmen greifen und wie lange Sie sich welche Umsatzeinbußen leisten können ("Szenarioplanung").
Sprechen Sie sofort und immer wieder mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Seien Sie telefonisch ansprechbar. In mittleren und größeren Unternehmen können Sie Hotlines einrichten. Machen Sie als Unternehmer Mut und stärken Sie die Solidarität in Ihren Betrieben.
Freiberufler und Selbständige können ggfls. Ersatz ihres Verdienstausfalls nach § 56 IfSG (Infesktionsschutzgesetz 2001) beantragen, wenn sie unter Quarantäne gestellt sind und in der Quarantäne ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können.
Sofern Sie jetzt oder in absehbarer Zeit trotz dieser wichtigen Ad-hoc-Maßnahmen Ihre Verbindlichkeiten für einen Zeitraum von mehr als 3 Wochen nicht bezahlen können, rufen Sie uns bitte gerne an. Wir beraten Sie zu möglichen weiteren Maßnahmen. Wir helfen Ihnen auch gerne unbürokratisch und schnell bei Ihrer insolvenzorientierten Liquiditätsplanung, die Sie ggfls. auch Ihrer Bank vorlegen müssen.
Sobald Maßnahmen zum Insolvenzrecht beschlossen sind, informieren wir Sie auf dieser Seite.