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27. September 2020
Autor: Dr. Andreas Möhlenkamp
Fixkostenersatz bis 30. Sept. 2020 beantragen
Bis Ende September 2020 können Unternehmen mit einem corona-bedingten Umsatzeinbruch von mehr als 60& beantragen, dass ihnen bis zu 80% Ihrer Fixkosten vom Staat abgenommen werden. Ohne Rückzahlungspflicht, also als Zuschuss, nicht als Darlehen. Um Missbräuche, Betrug und Fehlallokationen zu verhindern, ist zwingend ein registrierter Berufsträger einzubinden, also ein Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.