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27. September 2020
Autor: Dr. Andreas Möhlenkamp
Fixkostenersatz für Sept. bis Dez. 2020 ab Oktober beantragen
Unternehmen mit einem corona-bedingten Umsatzeinbruch von mehr als 60% in den Monaten April und Mai 2020 können auch für die Monate Sept. bis Dez. 2020 einen Fixkostenersatz von bis zu 80% beim Staat beantragen. Auch für die Anträge der Phase II ist ein registrierter Berufsträger einzubinden, also ein Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Rückwirkende Anträge für die Phase I sind dann nicht mehr zulässig.