Hinweis zum Datenschutz

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir ein Session-Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit einverstanden sind, freuen wir uns, wenn Sie unsere Webseite weiter erkunden. Sollten Sie der Verwendung nicht zustimmen, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Rechtsberatung und UNternehmenssanierung
"Wir zeigen trittfeste Pfade
in unsicherem Gelände"

Anfechtungsrecht

Außerhalb der Krise gilt für die Durchsetzung von Rechten der Prioritätsgrundsatz: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. In der Krise ist das anders. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung steht zentral. Die Insolvenzanfechtung will solche Rechtshandlungen rückgängig machen, durch die einzelne Gläubiger zu Unrecht bevorzugt worden sind. Das Anfechtungsrecht wirkt weit vor das förmliche Insolvenzverfahren zurück. Bis zu 10 Jahre. Gläubiger müssen unter bestimmten Voraussetzungen der Insolvenzmasse zurückerstatten, was sie zuvor „bevorzugt“ erhalten haben.

Nur die genaue Kenntnis des Anfechtungsrechts schützt vor bösen Überraschungen. Anfechtungsrisiken können aber auch ein Hebel des Schuldners sein für Verhandlungen mit Gläubigern. Schuldner und Gläubiger müssen gleichermaßen wachsam sein.