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Mittlere und erst recht große Unternehmen sind heute nicht mehr allein national tätig. Grenzüberschreitende Aktivitäten, sei es beschränkt auf den Vertrieb, sei es mit Niederlassungen und Betriebsstätten im Ausland, machen jede Sanierung komplex. Verschiedene Unternehmenskulturen können eine einheitliche Sanierungsstrategie erschweren.
Aber auch die konkreten Rechtsbeziehungen und Haftungsmodelle im Unternehmen können verschiedenen Rechtsordnungen unterworfen sein. Nicht nur interkontinental, sondern schon innerhalb Europas unterscheiden sich – trotz einer einheitlichen Insolvenzverordnung (EuInsVO) - die Haftungsmodelle im Konzern, die Haftung der Geschäftsführer in den Einzelgesellschaften, die Insolvenzantragspflichten, die Insolvenzverfahren oder das Recht der Sicherheiten erheblich.
Immerhin: die Scheu vor der fremden Rechtsordnung und die Sorge um eine Explosion der Kosten führen in aller Regel dazu, dass sich die Beteiligten auf Verhandlungen einlassen zugunsten einer grenzüberschreitenden Sanierung ohne Insolvenzverfahren. Kommt es dagegen zur grenzüberschreitenden Insolvenz, ist eine gründliche Vorbereitung ratsam, etwa um alle Insolvenzverfahren der Unternehmensgruppe auf einen Gerichtsstand („COMI“) zu konzentrieren.