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Die Interessen der Betroffenen prallen in der Krise hart aufeinander. Kurz vor der Insolvenz ist jedoch die Zeit der streitigen (Zivil-) Prozesse vorerst beendet. Bereits begonnene Rechtsstreite werden unterbrochen, können aber später wieder aufgenommen werden. Das Insolvenzverfahren kann als ein kollektives Zwangsvollstreckungsverfahren genutzt werden, um opponierende Gläubiger zu bändigen. Es kann jedoch noch sinnvoller sein, vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die wichtigsten Gläubiger an einen Tisch zu holen.
In schieds- und mediationsähnlichen Verhandlungen lassen sich oft wirtschaftlich sinnvolle Lösungen finden, wenn sonst ein teures und langwieriges (Insolvenz-) Verfahren gedroht hätte.