Sanierungsgutachten sind Sanierungskonzepte, deren Umsetzbarkeit ein Sanierungsexperte bestätigt hat, in der Regel durch eine gutachterliche Stellungnahme. Sanierungskonzepte können die Haftung der Beteiligten nur dann ausschließen, wenn sie den vom Bundesgerichtshof (BGH) erarbeiteten Regeln entsprechen. Gerade hier kommt es entscheidend darauf an, dass betriebswirtschaftlich fundierte Planungen und juristisches Know How eng ineinandergreifen.
Der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, IDW S6, ist eine in der Praxis verbreitete Grundlage für Sanierungsgutachten. Gerne geben wir auch Stellungnahmen ab zu Sanierungskonzepten, die Kollegen erarbeitet haben ("Second Opinion").